Informationen sollten immer den Empfänger erreichen, für den sie bestimmt sind. Doch leider kommt es immer wieder vor: E-Mails werden fehlgeleitet und gelangen so in falsche Hände. Meist wird dies durch Fehlverhalten der Nutzer verursacht. 

Ein solches Fehlverhalten kann für Sie, Ihre Kolleginnen und Kollegen und Ihr Unternehmen unter Umständen erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben.

Was ist zu tun, wenn Sie eine fehlgeleitete E-Mail erhalten?

Im Falle des Erhalts einer E-Mail, die nicht für Sie bestimmt ist, sollten Sie

  • die E-Mail und ihren Inhalt nicht weitergeben. Dies ist gesetzlich verboten!
  • den Absender oder die Absenderin darüber informieren, dass Sie eine fehlgeleitete E-Mail erhalten haben;
  • die Mail aus Ihrer Mailbox löschen.

E-Mail-Disclaimer, die in unterschiedlicher Form immer wieder am Ende einer Mail zu finden sind und Regelungen für den Empfänger einer fehlgeleiteten Mail enthalten, sind rechtlich nicht bindend und müssen nicht beachtet werden.

Was ist VOR dem Versenden einer E-Mail zu tun?

  • Überprüfen Sie die Liste der Empfänger, um sicherzustellen, dass niemand die E-Mail erhält, für den sie nicht gedacht war.
  • Die Überprüfung der Empfängerliste ist insbesondere bei der Verwendung der Funktion „Antwort an alle“ wichtig, da Ihre Antwort häufig nicht für alle Empfänger bestimmt ist.
  • Stellen Sie sicher, dass die E-Mail Adressen korrekt sind.
  • Prüfen Sie die Richtigkeit der ausgewählten Anhänge.

Prüfen Sie IMMER die E-Mail-Adresse des Empfängers,
bevor Sie eine E-Mail versenden!

Bitte beachten!

Aus Datenschutzgründen müssen Sie bei E-Mails, die auch an externe Empfänger gerichtet sind, die BCC-Funktion verwenden. Die Verwendung der „CC“-Funktion ist nicht erlaubt, da jeder Empfänger sehen kann, an wen die Mail noch versendet wurde.

Was ist zu tun,
wenn man SELBST einen Fehler gemacht hat?

Wenn Sie versehentlich eine E-Mail an einen oder mehrere falsche Empfänger gesendet haben, bewahren Sie Ruhe und gehen Sie wie folgt vor:

  • Informieren Sie so schnell wie möglich Ihren Datenschutzbeauftragten und Ihren Vorgesetzten. Je nach Inhalt der E-Mail kann es sich um eine meldepflichtige Datenschutzverletzung handeln. In einem solchen Fall ist ein sofortiges Handeln erforderlich.
  • Handelt es sich bei der E-Mail um eine kritische oder dringende Angelegenheit, kontaktieren Sie schnellstmöglich den falschen Empfänger und bitten Sie um Löschung der E-Mail.
  • Überprüfen Sie Ihre Kontakte und Adressbücher. Stellen Sie sicher, dass die richtige E-Mail-Adresse für die zukünftige Kommunikation verwendet wird.

Melden Sie Mails, die Sie falsch versendet haben, IMMER Ihrem Vorgesetzten bzw. dem Datenschutzbeauftragten.

Wir vertrauen Ihnen und Ihrer Kometenz!